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Aktuelles aus der
Samtgemeinde Rodenberg
Neuer
Personalausweis
Ab
November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat
den bisherigen Personalausweis ablösen.
Neben seiner hoheitlichen Funktion als Sichtausweis verfügt er über
drei neue Funktionen:
Im biometrischen Teil werden das Lichtbild und – auf Wunsch des
antragstellenden Bürgers – zwei Fingerabdrücke gespeichert. Darüber
hinaus enthält der Ausweis einen elektronischen Identitätsnachweis,
der ebenso auf Wunsch deaktiviert werden kann. Schließlich kann der
Ausweis auch als Signaturkarte genutzt werden
Elektronischer
Identitätsnachweis
Mit dem
elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) können sich die
Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen – sowohl gegenüber
Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen
Diensteanbietern, also beim Online-Shopping, Online-Banking oder
beim Online-Kauf von Tickets. Gleichzeitig erhält der
Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von
ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten
abzufragen.
Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf den Schutz der persönlichen
Daten gelegt:
Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des
Ausweises abfragen.
Der Ausweisinhaber behält ebenso die volle Kontrolle darüber,
welche Daten an den Anbieter übermittelt werden.
Elektronische
Signatur
Die Ausweisinhaber können
ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf
ihren Personalausweis laden. Damit können auch Dienste, die eine
eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei und sicher auf
dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden.
Hoheitliche
Funktion
Für
behördliche Kontrollen an Grenzen und im Inland dient die
hoheitliche Funktion zur Identitätsfeststellung: Das digitale Foto
wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Freiwillig ist die
Speicherung von zwei Fingerabdrücken - ähnlich wie beim ePass.
Weitergehende
Informationen erhalten Sie unter:
www.personalausweisportal.de
900 Jahre Schaumburg – ein Grund zum Feiern!
Die
erste urkundliche Erwähnung Schaumburgs liegt im Jahr 2010 genau
900 Jahre zurück. Dieses soll mit Ihnen gefeiert werden. Aus diesem
Anlass ist vom 19. - 29. August 2010
ein soziokulturelles Projekt geplant, welches das gesamte Schaumburger
Land einbeziehen und überall der Rahmen zum Mitfeiern sein wird.
Lassen Sie sich mitreißen und inspirieren!
Näheres
erfahren Sie unter www.schaumburgerfriede.de.
Ein
kurzes Video(Trailer) hier......
Mikrozensuserhebung
( Haushaltsbefragung) 2010
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil
schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten
und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und
den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen
Erhebung wird 1% aller Haushalte befragt.
Die Erhebung wird durch vom Amt
ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben
einen amtlichen Ausweis, wurden in Ihre Aufgaben eingewiesen und
sind über alle Angaben die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden
sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt, finden die
Mikrozensus-Haushaltsbefragungen 2010 in unseren Gemeinden in verschiedenen
Monaten statt. Folgende Gebiete sind zur Befragung vorgesehen:
Gemeindename
Straße
Befragungsmonat
Stadt Rodenberg
Braunschweiger Straße
Februar 2. Hälfte
Gemeinde Pohle
Hauptstraße
Dezember 2. Hälfte
Stadt Rodenberg
Lange Straße
Juli 2. Hälfte
Stadt Rodenberg
Magdeburger Weg
Juli 2. Hälfte
Stadt Rodenberg
Windmühlenstraße
Oktober 2. Hälfte
Flecken Lauenau
Bergmannsweg
Oktober 1. Hälfte
Bedeutung des Mikrozensus
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher
Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis
über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der
Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung.
Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung
gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen
Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z.B. Kinder, Kranke, Erwerbslose u.a.m.).
Was wird gefragt
Gefragt werden im wesentlichen allgemeine
Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben
zur Erwerbstätigkeit
und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus-
und Weiterbildung, Angaben zur Kranken-
und Rentenversicherung sowie schließlich Angaben zum Lebensunterhalt.
Wie wird ausgewählt
Für diese Befragung werden in einem Jahr nach einem
mathematischen Zufallsverfahren 1% aller Wohnungen in Deutschland
ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheiden
dafür, dass aus den Angaben von nur 1% Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden
Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind
aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten
wird; so kann Ihr Haushalt
nicht gegen einen anderen getauscht werden: Ihre Mitarbeit ist
erforderlich.
Eine einmal ausgewählte
Wohnung bleibt normalerweise 4 Jahre nacheinander in der Stichprobe.
Wer während des Zeitraums dort wohnt, ist nach dem Mikrozensusgesetz
verpflichtet, die im Gesetz bestimmten Angaben zu machen.
Keine Befreiung
von der Auskunftspflicht
Der Mikrozensus ist eine amtliche
Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG)
für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt
hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten
Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür,
dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht
möglich ist.
Pflicht zur Geheimhaltung,
Daten ausschließlich Rohmaterial für Hochrechnung
Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingt Geheimhaltungspflicht
Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald
die erforderlichen Angaben im statistischen Landesamt vollständig
und richtig vorliegen werden Name und Anschrift von eigentlichen
Daten getrennt und vernichtet; insofern kann auf Angaben des Vorjahres nicht mehr zugegriffen werden.
In der Aufbereitung der Daten gehen – vollkommen anonym – nur noch
die von Ihnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares
„Rohmaterial“ zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse.
Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf
die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten
Angaben mehr möglich.
Es kommt auf
jede Auskunft an, auch auf ältere Mitbürger
Bei dem geringen Stichprobenumfang kommt es auf jede Auskunft
an, auch auf die Angaben
der älteren Menschen, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die
wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei
nicht Erwerbstätigen, besonders bei ältern
Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, wie der Fragenblock
über eine gegenwärtige Erwerbstätigkeit und der über die Arbeitssuche.
Zur Erleichterung der Beantwortung der Fragen wird die Erhebung
durch ehrenamtlich tätige Interviewer unterstützt.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern beim Landesbetrieb
für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen informieren.
Internet: http://www.lskn.niedersachsen.de
Ihre
Samtgemeinde Rodenberg
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SANIERUNG DER STRAßENBELEUCHTUNGSANLAGE
IN DER GEMEINDE APELERN, OT. SOLDORF
Im Rahmen der schrittweisen Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen
in der Gemeinde Apelern werden Energieeinsparungen und somit auch
eine Reduzierung von CO2-Emissionen angestrebt. Hierbei arbeitet
die Gemeinde Apelern im Rahmen eines Bundesförderprogramms
mit dem Projektträger Jülich / Fördernummer : 03
KS 0715, zusammen.
Der "Projektträger Jülich" (Forschungszentrum
Jülich) ist einer der führenden Projektträger in
Deutschland und gefragter Partner von Wissenschaft, Wirtschaft und
Politik. Mit seiner Kompetenz im Forschungs- und Innovationsmanagement
unterstützt der Projektträger unter anderem Auftraggeber
in Bund und Ländern sowie der Europäischen Kommission
bei der Realisierung forschungspolitischen Zielsetzungen.
Ziele und Inhalte des Vorhabens:
Die Straßenbeleuchtung im Ortsteil Soldorf besteht aus 22
Jahre alten Pilzleuchten Quecksilberdampflampen Leistung 125/80
W.
Die Beleuchtungsanlage soll mit Aufsatzleuchten mit klarer Wanne
und Spiegel zur Lichtlenkung und EVG erneuert werden. Es kommen
Natriumdampflampen mit einer Leistung von 70/50 W zum Einsatz. Die
Straßenbeleuchtungsanlage erhält zur Lichtregelung eine
automatische Dimmvorrichtung.
Durchführung / Ausführung
Die Ausführung der Arbeiten soll erfolgen im Zeitraum von Mitte
September bis Ende Oktober diesen Jahres bis Ende März 2010.
Beabsichtigte Ergebnisse
Gemäß Planungen sollen durch die Maßnahme insgesamt
82,71 t CO2 in 20 Jahren vermieden werden. Die geplante Energieeinsparung
berechnet sich zwischen 47 und 52 %.
Untersucht wird, wie viel Energie durch Natriumdampflampen und der
Leistungsreduzierung durch Dimmung unter tatsächlichen Bedingungen
einzusparen ist. In diesem Zusammenhang sind zusätzlich auch
Informationen über die Akzeptanz der neuen Beleuchtungsart
bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie "praktische
Erfahrungsberichte" von diesen zu erlangen.
Ansprechpartner
Ansprechpartner für die Durchführung der Maßnahme
sind:
Gemeinde Apelern / Samtgemeinde Rodenberg, Herr Ralf Eckel (Dipl.
Ing.) Tel.: 05723/705-61, r.eckel@rodenberg.de
weiterführende Links
Träger Jülich: http://www.fz-juelich.de/
Projekt-Träger-Netz: http://www.ptnetz.de/
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
http://www.bmu.de/
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