Samtgemeinde Rodenberg

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Aktuelles aus der Samtgemeinde Rodenberg


Neuer Personalausweis

Ab November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.

Neben seiner hoheitlichen Funktion als Sichtausweis verfügt er über drei neue Funktionen:
Im biometrischen Teil werden das Lichtbild und – auf Wunsch des antragstellenden Bürgers – zwei Fingerabdrücke gespeichert. Darüber hinaus enthält der Ausweis einen elektronischen Identitätsnachweis, der ebenso auf Wunsch deaktiviert werden kann. Schließlich kann der Ausweis auch als Signaturkarte genutzt werden

Elektronischer Identitätsnachweis

Mit dem elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Diensteanbietern, also beim Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets. Gleichzeitig erhält der Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen.
Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf den Schutz der persönlichen Daten gelegt:
Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen.
Der Ausweisinhaber behält ebenso die volle Kontrolle darüber, welche Daten an den Anbieter übermittelt werden.

Elektronische Signatur

Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden. Damit können auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei und sicher auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden.

 

Hoheitliche Funktion

Für behördliche Kontrollen an Grenzen und im Inland dient die hoheitliche Funktion zur Identitätsfeststellung: Das digitale Foto wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Freiwillig ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken - ähnlich wie beim ePass.

 

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter:

www.personalausweisportal.de

 

 


900 Jahre Schaumburg – ein Grund zum Feiern!

Die erste urkundliche Erwähnung Schaumburgs liegt im Jahr 2010 genau 900 Jahre zurück. Dieses soll mit Ihnen gefeiert werden. Aus diesem Anlass ist vom 19. - 29. August 2010 ein soziokulturelles Projekt geplant, welches das gesamte Schaumburger Land einbeziehen und überall der Rahmen zum Mitfeiern sein wird. Lassen Sie sich mitreißen und inspirieren!

Näheres erfahren Sie unter  www.schaumburgerfriede.de.

Ein kurzes Video(Trailer) hier......


Mikrozensuserhebung ( Haushaltsbefragung) 2010

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,

seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird 1% aller Haushalte befragt.

 Die Erhebung wird durch vom Amt ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in Ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt, finden die Mikrozensus-Haushaltsbefragungen 2010 in unseren Gemeinden in verschiedenen Monaten statt. Folgende Gebiete sind zur Befragung vorgesehen:

 Gemeindename                             Straße                                                Befragungsmonat

 Stadt Rodenberg                            Braunschweiger Straße                     Februar 2. Hälfte

Gemeinde Pohle                             Hauptstraße                                         Dezember 2. Hälfte  

Stadt Rodenberg                              Lange Straße                                         Juli 2. Hälfte  

 Stadt Rodenberg                             Magdeburger Weg                              Juli 2. Hälfte

 Stadt Rodenberg                            Windmühlenstraße                             Oktober 2. Hälfte

 Flecken Lauenau                            Bergmannsweg                                  Oktober 1. Hälfte

Bedeutung des Mikrozensus

 Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z.B. Kinder, Kranke, Erwerbslose u.a.m.).

Was wird gefragt

Gefragt werden im wesentlichen allgemeine Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zur Kranken- und Rentenversicherung sowie schließlich Angaben zum Lebensunterhalt.

Wie wird ausgewählt

 Für diese Befragung werden in einem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1% aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheiden dafür, dass aus den Angaben von nur 1% Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen getauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich.

Eine einmal ausgewählte Wohnung bleibt normalerweise 4 Jahre nacheinander in der Stichprobe. Wer während des Zeitraums dort wohnt, ist nach dem Mikrozensusgesetz verpflichtet, die im Gesetz bestimmten Angaben zu machen.

 Keine Befreiung von der Auskunftspflicht

Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.

Pflicht zur Geheimhaltung, Daten ausschließlich Rohmaterial für Hochrechnung

Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingt Geheimhaltungspflicht Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen werden Name und Anschrift von eigentlichen Daten getrennt und vernichtet; insofern kann auf Angaben des Vorjahres nicht mehr zugegriffen werden. In der Aufbereitung der Daten gehen – vollkommen anonym – nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares „Rohmaterial“ zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse.

Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.

 Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf ältere Mitbürger

Bei dem geringen Stichprobenumfang kommt es auf jede Auskunft an, auch auf die Angaben der älteren Menschen, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei nicht Erwerbstätigen, besonders bei ältern Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, wie der Fragenblock über eine gegenwärtige Erwerbstätigkeit und der über die Arbeitssuche. Zur Erleichterung der Beantwortung der Fragen wird die Erhebung durch ehrenamtlich tätige Interviewer unterstützt.

 Bei weiteren Fragen können Sie sich gern beim Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen informieren.

Internet: http://www.lskn.niedersachsen.de  

Ihre Samtgemeinde Rodenberg                 Diese Dokument als pdf download hier.....

SANIERUNG DER STRAßENBELEUCHTUNGSANLAGE IN DER GEMEINDE APELERN, OT. SOLDORF


Im Rahmen der schrittweisen Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Apelern werden Energieeinsparungen und somit auch eine Reduzierung von CO2-Emissionen angestrebt. Hierbei arbeitet die Gemeinde Apelern im Rahmen eines Bundesförderprogramms mit dem Projektträger Jülich / Fördernummer : 03 KS 0715, zusammen.
Der "Projektträger Jülich" (Forschungszentrum Jülich) ist einer der führenden Projektträger in Deutschland und gefragter Partner von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Mit seiner Kompetenz im Forschungs- und Innovationsmanagement unterstützt der Projektträger unter anderem Auftraggeber in Bund und Ländern sowie der Europäischen Kommission bei der Realisierung forschungspolitischen Zielsetzungen.
Ziele und Inhalte des Vorhabens:
Die Straßenbeleuchtung im Ortsteil Soldorf besteht aus 22 Jahre alten Pilzleuchten Quecksilberdampflampen Leistung 125/80 W.
Die Beleuchtungsanlage soll mit Aufsatzleuchten mit klarer Wanne und Spiegel zur Lichtlenkung und EVG erneuert werden. Es kommen Natriumdampflampen mit einer Leistung von 70/50 W zum Einsatz. Die Straßenbeleuchtungsanlage erhält zur Lichtregelung eine automatische Dimmvorrichtung.

Durchführung / Ausführung
Die Ausführung der Arbeiten soll erfolgen im Zeitraum von Mitte September bis Ende Oktober diesen Jahres bis Ende März 2010.
Beabsichtigte Ergebnisse
Gemäß Planungen sollen durch die Maßnahme insgesamt 82,71 t CO2 in 20 Jahren vermieden werden. Die geplante Energieeinsparung berechnet sich zwischen 47 und 52 %.
Untersucht wird, wie viel Energie durch Natriumdampflampen und der Leistungsreduzierung durch Dimmung unter tatsächlichen Bedingungen einzusparen ist. In diesem Zusammenhang sind zusätzlich auch Informationen über die Akzeptanz der neuen Beleuchtungsart bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie "praktische Erfahrungsberichte" von diesen zu erlangen.
Ansprechpartner
Ansprechpartner für die Durchführung der Maßnahme sind:
Gemeinde Apelern / Samtgemeinde Rodenberg, Herr Ralf Eckel (Dipl. Ing.) Tel.: 05723/705-61, r.eckel@rodenberg.de

weiterführende Links
Träger Jülich: http://www.fz-juelich.de/
Projekt-Träger-Netz: http://www.ptnetz.de/
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit http://www.bmu.de/





   
 
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