Ausschreibungen
Vergabeverfahren bei der Samtgemeinde Rodenberg
geplante Bauvorhaben / Auftragserteilungen VOB / Auftragserteilungen UVgO
Die Samtgemeinde Rodenberg ist als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, nach „Beschränkten Ausschreibungen“ oder „freihändigen Vergaben“ die erteilten Aufträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen zu veröffentlichen bzw. im Vorfeld bekanntzugeben.
Grundlagen dazu bilden unter anderem:
die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A, Stand 2019) und
die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO, Stand 2017).
Folgende vereinfachte, schematische Darstellung soll helfen, die doch recht komplexen Vorgaben zu den Bekanntmachungen und anschließenden Beauftragungen
für Laien verständlicher darzustellen:
1. Phase:
Bekanntmachungen geplanter Bauvorhaben, d.h. bevor diese ausgeschieben werden (Ex-Ante-Veröffentlichung).
Hierdurch soll Firmen die Beteiligung an einer geplanten Ausschreibung ermöglicht werden.
2. Phase:
Veröffentlichung der Ausschreibung. Die Ausschreibungsunterlagen können von den Firmen abgefordert werden.
3. Phase:
Auftragserteilungen der geplanten Bauvorhaben sowie von Dienst- & Lieferleistungen (Ex-post-Transparenz)
für geplante Bauvorhaben nach VOB:
Die Firma, die den Auftrag nach Prüfung aller abgegebenen Angebote erhalten hat, wird bekanntgegeben.
für Dienst- & Lieferleistungen nach UVgO:
Die Firma, die die Dienstleistung erbringen bzw. die Lieferung vornehmen soll, wird, nach Prüfung aller abgegebenen Angebote, bekanntgegeben.
| Herr Norman Levin | |
| Rathaus, Zimmer 206 Amtsstraße 5 31552 Rodenberg Telefon: 05723 705-77 E-Mail: tiefbau@rodenberg.de | |

