Verbraucher- und Härtebereichsinformation gem. § 46 der Trinkwasserverordnung
Das von der Samtgemeinde Rodenberg gelieferte Trinkwasser entspricht allen Qualitätsvorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und wird regelmäßig nach den Vorgaben der TrinkwV und Aufsichtsbehörden durch akkreditierte Laboratorien untersucht.
Zugabe von Aufbereitungsstoffen
Entsprechend der Verpflichtung gem. § 25 und § 46 der Trinkwasserverordnung werden die Zugaben von Aufbereitungsstoffen jährlich bekanntgegeben. Das Quellwasser in Lauenau, Feggendorf, Messenkamp und Altenhagen II wird mittels UV-Anlagen entkeimt.
Härtebereiche des Trinkwassers
Nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 29.04.2007 dürfen nur noch Wasch- und Reinigungsmittel vermarktet werden, deren waschaktive Substanzen vollständig biologisch abbaubar sind.
Die Pflichten des Wasserversorgers bezüglich der Angabe der Wasserhärtebereiche ist in § 9 WRMG geregelt.
Es gibt folgende Härtebereiche:
weich
< 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter,
entspricht 8,4 °dH
mittel
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter, entspricht 8,4 °dH bis 14 °dH
hart
> 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter,
entspricht mehr als 14 °dH
Das Trinkwasser der Samtgemeinde Rodenberg ist dem Härtebereich hart zuzuordnen.
Folgende Ortsteile sind dem Härtebereich hart zugeordnet:
Flecken Lauenau, Ortsteil Lauenau
Flecken Lauenau, Ortteil Feggendorf
Gemeinde Messenkamp, Ortsteil Messenkamp
Gemeinde Messenkamp, Ortsteil Altenhagen II
Gemeinde Hülsede, Ortsteil Meinsen
