Antrag auf Absetzung von Wassermengen die nachweislich nicht in die öffentliche Entwässerungsanlage gelangen
Der Antrag kann nur vom Grundstückseigentümer gestellt werden!
Anmerkungen zum Antrag:
Die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommene Frischwassermenge, die nicht in die öffentliche Entwässerungsanlage gelangt, ist über eine geeichte Wasseruhr nachzuweisen. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass lediglich Wassermengen, wie z. B. Garten- und Teichbewässerung sowie Viehhaltung, von der Abwassermenge abgesetzt werden dürfen. Eine Befüllung von Schwimmbecken oder Poolanlagen ist über diese Wasseruhr nicht zulässig. Nach der derzeit gültigen Eichordnung ist die Gültigkeitsdauer der Eichung für Kaltwassermessgeräte auf 6 Jahre befristet.
- Der Zwischenzähler muss im Gebäude fest in die Leitung, die zu der Außenzapfstelle führt, eingebaut werden. Es werden keine Zähler anerkannt, die unter die Zapfstelle geschraubt werden.
- Die Arbeiten für den Einbau des Zählers dürfen nur durch einen Installationsfachbetrieb durchgeführt werden. Die Kosten hierfür trägt der Antragssteller.
- Nach dem Einbau werden die Angaben zum Grundstückseigentümer bei der Samtgemeinde Rodenberg mit Vorlage der Bestätigung des Fachbetriebes (s. Vordruck) gemeldet.
Das Formular "Bescheinigung des Installationsbetriebes über die ordnungsgemäße Ausführung der Wasserinstallation" (siehe unten) ist ausgefüllt an die angegebene Anschrift der Samtgemeinde Rodenberg oder als *.pdf Datei zu senden.
Nach Ablauf dieser 6 Jahre ist die Wasseruhr neu zu eichen oder auszutauschen. Die Kosten für die Installation der zusätzlichen Wasseruhr sowie deren Austausch, nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren, sind vom Antragsteller zu tragen.
Es darf keinerlei Verbindung zum Kanalnetz bestehen. Die Samtgemeinde Rodenberg behält sich vor, die eingebauten Messeinrichtungen stichprobenweise kontrollieren zu lassen.
Die Wasserzählernummer, das Eichdatum sowie der Zählerstand bei Einbau sind der Samtgemeindeverwaltung mitzuteilen. Für diesen Verwaltungsakt ist eine Pauschale in Höhe von 25,00 € zu bezahlen. Sie erhalten einen Bescheid. Mit diesem Bescheid werden Ihnen die Bankdaten zugestellt.
Zählerstand bei Einbau*
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
*) Pflichtfelder
Zurück